LARVANON 50
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LARVANON 50 Konzentrat gegen Fliegenlarven

Wirkstoff: Cyromazin 50%

 

Wachstumshemmer zur Bekämpfung von Fliegenlarven in der Gülle und anderen Brutstellen.

Anwendung:Die Behandlung mit Larvanon 50

kann in der Regel alle 2 - 6 Wochen auch in belegten Ställen durchgeführt werden. Eine direkte Kontamination der Tiere ist jedoch zu vermeiden. Bei der Anwendung von Larvanon 50 Kontamination von Futter-, Fütterungs- und Tränkeeinrichtungen sowie der Melkanlage vermeiden.

Aufwandsmenge:10 g Larvanon 50 pro 10 m².

Gießverfahren: 10 g in 10 Liter Wasser mit der Gießkanne ausbringen.

Spritzverfahren: 10 g in 3-4 Liter Wasser mit der Rückenspritze ausbringen.

Kälber auf festem Boden mit Stroh: Einen 50 cm breiten Streifen an den Wänden und um die Futtertröge etc. zu behandeln. Erste Behandlung ca. 1-3 Tage nach der Entmischung und Wiedereinstreuung.

Schweine und Rinder auf Spalten:

Bei Vollspaltenböden die gesamte Fläche, bei Teilspalten die gesamte Spaltenfläche und die Randbereiche der Liegeflächen behandeln (50 cm Streifen). Am besten vor der Einstallung bzw. nach dem Entmisten oder dem Ablassen der Gülle ausbringen.

Hühnerstall: Die gesamte Mistfläche erstmals nach ca. einer Woche (bevor die Kotdecke 10 cm dick ist) behandeln.

Empfehlung: Larvanon 50 hat keinerlei Wirkung auf erwachsene Fliegen. Zur Bekämpfung bereits vorhandener Fliegen empfiehlt es sich, Larvanon 50 mit einem spezifisch auf erwachse-ne Fliegen wirkenden Fliegenbekämpfungsmittel zu kombinieren.

Wirkstoff: Cyromazin 500 g/kg CAS 66215-27-8

baua-Reg. Nr. N-75201

BITTE BEACHTEN SIE: Kauf nur mit Sachkunde möglich!

Benötigte Unterlagen vor Versand:
1. Sachkundenachweis (z. B. Pflanzenschutz bzw. Kopie der Fortbildungsbescheinigung)
2. Altersnachweis - Kopie Personalausweis (Vorderseite- und Rückseite)
3. Bestätigung Berufsmäßiger Verwender lt. ChemVerbotsV (siehe Download)
Produkt unterliegt der Chemikalienverbotsverordnung, Abgabe gem. §3 Abs. 1 ChemVerbotsV nur an berufsmäßige Verwender, Wiederverkäufer oder öffentliche Forschungs-, Untersuchungs- oder Lehranstalten.
Bei diesem Produkt handelt es sich um ein Biozid-Produkt nach § 10 der ChemBiozidDV. Daher muss die abgebende Person (Mitarbeiter UTS AGRAR, sachkundig nach §13 ChemBiozidDV) mit dem Erwerber vor Abschluss des Kaufvertrages ein Abgabegespräch mit folgendem Inhalt durchführen:

a) mögliche präventive Maßnahmen zur Bekämpfung von Schadorganismen sowie mögliche alternative Maßnahmen mit geringem Risiko,

b) die bestimmungsgemäße und sachgerechte Anwendung des Biozid-Produkts gemäß der Gebrauchsanweisung, insbesondere über Verbote und Beschränkungen,

c) die mit der Verwendung des Biozid-Produkts verbundenen Risiken und mögliche Risikominderungsmaßnahmen,

d) die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen beim bestimmungsgemäßen Gebrauch und für den Fall des unvorhergesehenen Verschüttens oder Freisetzens sowie

e) die sachgerechte Lagerung und ordnungsgemäße Entsorgung.

Sicherheitsdatenblatt

Bestätigung berufsmäßiger Verwender

Gefahrenpiktogramme:

Gefahrenhinweise:

H410: Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.

Sicherheitshinweise:

P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

P103 Vor Gebrauch Kennzeichnungsetikett lesen.

P273 Freisetzung in die Umwelt vermeiden.

P501 Inhalt/Behälter einer Sammelstelle für gefährliche Abfälle oder Sondermüll, gemäß den lokalen, regionalen, nationalen und/oder internationalen Vorschriften zuführen.

Signalwort: Sehr giftig

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lessen.